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   OVG Rheinland-Pfalz, 05.01.2022 - 10 B 11526/21.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 05.01.2022 - 10 B 11526/21.OVG (https://dejure.org/2022,18)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.01.2022 - 10 B 11526/21.OVG (https://dejure.org/2022,18)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Januar 2022 - 10 B 11526/21.OVG (https://dejure.org/2022,18)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Eilantrag zum Bürgerbegehren "Rettet das Freibad Wittlich" erfolglos

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eilantrag zum Bürgerbegehren "Rettet das Freibad Wittlich" erfolglos - Bürgerbegehren wegen Nichterfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen unzulässig

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2003 - 7 B 11392/03

    Bürgerbegehren, Unterschriften, Stadthalle, öffentliche Einrichtung,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.01.2022 - 10 B 11526/21
    Vielmehr beruht er auf der Rechtsprechung des früher für das Kommunalrecht zuständigen 7. Senats des beschließenden Gerichts (vgl. OVG RP, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 7 B 11392/03.OVG -, juris Rn. 10) und ist nicht grob fehlerhaft.

    Der Antragsteller hat keinen Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht, weil im Eilverfahren nicht mit einiger Wahrscheinlichkeit (vgl. OVG RP, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 7 B 11392/03.OVG -, juris Rn. 10) festgestellt werden kann, dass er im Hauptsacheverfahren - 10 A 11312/21.OVG -, welches auf die Feststellung der Zulässigkeit des in Rede stehenden Bürgerbegehrens gerichtet ist, Erfolg haben wird.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2013 - 1 S 1047/13

    Anforderungen an Begründung eines Bürgerbegehrens; Pflichten der Gemeinden bei

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.01.2022 - 10 B 11526/21
    Damit soll den zur Unterschriftsleistung aufgeforderten Gemeindebürgern die Tragweite der zu entscheidenden Fragestellung deutlich gemacht werden (vgl. BayVGH, Urteil vom 4. Juli 2016 - 4 BV 16.105 -, juris, Rn. 27; VGH BW, Beschluss vom 22. August 2013 - 1 S 1047/13 -, juris, Rn. 19).
  • VGH Bayern, 04.07.2016 - 4 BV 16.105

    Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens gegen ein geplantes Islamzentrum in

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.01.2022 - 10 B 11526/21
    Damit soll den zur Unterschriftsleistung aufgeforderten Gemeindebürgern die Tragweite der zu entscheidenden Fragestellung deutlich gemacht werden (vgl. BayVGH, Urteil vom 4. Juli 2016 - 4 BV 16.105 -, juris, Rn. 27; VGH BW, Beschluss vom 22. August 2013 - 1 S 1047/13 -, juris, Rn. 19).
  • BVerwG, 01.07.2004 - 7 VR 1.04

    Kernbrennstoff; Beförderungsgenehmigung; Beförderungsmodalität;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.01.2022 - 10 B 11526/21
    Der Verweisungsbeschluss weist bereits keine schweren und offensichtlichen Rechtsverstöße auf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 7 VR 1/04 -, juris, Rn. 8).
  • OVG Saarland, 12.06.2008 - 1 A 3/08

    Bürgerbegehren zur Erhaltung eines Freibades

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.01.2022 - 10 B 11526/21
    Insofern wäre zu entscheiden, ob die Fragestellung des Bürgerbegehrens wegen des baulichen Zustandes des Wittlicher Freibades und etwaiger Auswirkungen seiner Erhaltung in der jetzigen Ausgestaltung auf den beschlossenen Standort des nicht streitigen Neubaus des Hallenbades einen konkreten Umsetzungsvorschlag (alternative Planungsvariante) hätte enthalten müssen (vgl. zu einem wegen Sanierungsbedürftigkeit geschlossenen Freibad: SaarlOVG, Urteil vom 12. Juni 2008 - 1 A 3/08 -, juris) oder ob dies deshalb nicht erforderlich war, weil die formulierte Frage auf einen Grundsatzbeschluss zur Erhaltung des Bades bei Durchführung notwendiger und ausreichender Unterhaltungsmaßnahmen gerichtet war, der auch dann bürgerbegehrensfähig sein kann, wenn weitere ausführende Entscheidungen durch Gemeindeorgane erforderlich sind (vgl. OVG RP, Urteil vom 25. September 2019 - 10 A 10472/19.OVG -, juris, Rn. 38; BayVGH, Urteil vom 14. Oktober 1988 - 4 B 98.505 -, juris, Rn. 32).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2020 - 15 A 2927/18

    Wertung der Feststellung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens nach § 26

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.01.2022 - 10 B 11526/21
    Dieser Zweck umfasst das Gebot, die für die Entscheidung wesentlichen Tatsachen darzustellen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. Oktober 2020 - 15 A 2927/18 -, juris, Rn. 107 und 109, Beschluss vom 25. September 2020 - 15 A 4306/19 -, juris, Rn. 80).
  • OVG Niedersachsen, 09.08.2019 - 12 MS 34/19

    Abfallbehandlungsanlage; Abfalllagerhalle; Betriebsplanzulassung; Brandschutz;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.01.2022 - 10 B 11526/21
    Dieser Beschluss entfaltet bei der hier gebotenen entsprechenden Anwendung des § 83 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - i.V.m. § 17a Abs. 2 Satz 3 Gerichtsverfassungsgesetz (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. August 2019 - 12 MS 34/19 -, juris, Rn. 11; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 83, Rn. 4) grundsätzlich Bindungswirkung.
  • VGH Bayern, 14.10.1998 - 4 B 98.505
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.01.2022 - 10 B 11526/21
    Insofern wäre zu entscheiden, ob die Fragestellung des Bürgerbegehrens wegen des baulichen Zustandes des Wittlicher Freibades und etwaiger Auswirkungen seiner Erhaltung in der jetzigen Ausgestaltung auf den beschlossenen Standort des nicht streitigen Neubaus des Hallenbades einen konkreten Umsetzungsvorschlag (alternative Planungsvariante) hätte enthalten müssen (vgl. zu einem wegen Sanierungsbedürftigkeit geschlossenen Freibad: SaarlOVG, Urteil vom 12. Juni 2008 - 1 A 3/08 -, juris) oder ob dies deshalb nicht erforderlich war, weil die formulierte Frage auf einen Grundsatzbeschluss zur Erhaltung des Bades bei Durchführung notwendiger und ausreichender Unterhaltungsmaßnahmen gerichtet war, der auch dann bürgerbegehrensfähig sein kann, wenn weitere ausführende Entscheidungen durch Gemeindeorgane erforderlich sind (vgl. OVG RP, Urteil vom 25. September 2019 - 10 A 10472/19.OVG -, juris, Rn. 38; BayVGH, Urteil vom 14. Oktober 1988 - 4 B 98.505 -, juris, Rn. 32).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2019 - 10 A 10472/19

    Bürgerbegehren betreffend eine ausbaubeitragspflichtige Maßnahme

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.01.2022 - 10 B 11526/21
    Insofern wäre zu entscheiden, ob die Fragestellung des Bürgerbegehrens wegen des baulichen Zustandes des Wittlicher Freibades und etwaiger Auswirkungen seiner Erhaltung in der jetzigen Ausgestaltung auf den beschlossenen Standort des nicht streitigen Neubaus des Hallenbades einen konkreten Umsetzungsvorschlag (alternative Planungsvariante) hätte enthalten müssen (vgl. zu einem wegen Sanierungsbedürftigkeit geschlossenen Freibad: SaarlOVG, Urteil vom 12. Juni 2008 - 1 A 3/08 -, juris) oder ob dies deshalb nicht erforderlich war, weil die formulierte Frage auf einen Grundsatzbeschluss zur Erhaltung des Bades bei Durchführung notwendiger und ausreichender Unterhaltungsmaßnahmen gerichtet war, der auch dann bürgerbegehrensfähig sein kann, wenn weitere ausführende Entscheidungen durch Gemeindeorgane erforderlich sind (vgl. OVG RP, Urteil vom 25. September 2019 - 10 A 10472/19.OVG -, juris, Rn. 38; BayVGH, Urteil vom 14. Oktober 1988 - 4 B 98.505 -, juris, Rn. 32).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2020 - 15 A 4306/19
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.01.2022 - 10 B 11526/21
    Dieser Zweck umfasst das Gebot, die für die Entscheidung wesentlichen Tatsachen darzustellen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. Oktober 2020 - 15 A 2927/18 -, juris, Rn. 107 und 109, Beschluss vom 25. September 2020 - 15 A 4306/19 -, juris, Rn. 80).
  • VG Trier, 05.10.2021 - 7 K 1530/21

    Bürgerbegehren "Rettet das Freibad Wittlich" ist unzulässig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2022 - 15 A 2441/20

    Anspruch auf Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens für ein

    In der Begründung eines kassatorischen Bürgerbegehrens ist insbesondere der Inhalt des angegriffenen Ratsbeschlusses in den Grundzügen aufzuzeigen (vgl. auch OVG RP, Beschluss vom 5. Januar 2022 - 10 B 11526/21 -, juris Rn. 5).

    vgl. auch OVG RP, Beschluss vom 5. Januar 2022 - 10 B 11526/21 -, juris Rn. 5 (zu § 17a Abs. 3 Satz 2 GO RP).

  • VG Trier, 15.11.2022 - 7 K 1537/22

    Bürgerbegehren gegen die Einführung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von

    Dementsprechend muss eine Begründung, die dem Sinn und Zweck des § 17a Abs. 3 S. 2 GemO gerecht wird, aber zumindest eine knappe Darstellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts enthalten (vgl. zu alledem OVG RP, Beschluss vom 5. Januar 2022 - 10 B 11526/21.OVG -, juris Rn. 5 m.w.N.).

    Deshalb ist für die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens allein die darin enthaltene Begründung maßgeblich (vgl. OVG RP, Beschluss vom 5. Januar 2022, a.a.O., Rn. 6).

  • VG Trier, 12.09.2023 - 7 K 1271/23

    Bürgerbegehren "eXhaus bleibt!" unzulässig

    - 10 B 11526/21 -, juris, Rn. 5 m.w.N.).
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